VL-Bausparvertrag

Doppelt gut: Arbeitnehmersparzulage und Wohungsbauprämie
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Arbeitnehmersparzulage

Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 17.900 € erhalten die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 € pro Jahr.

Wohnungsbauprämie

Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 35.000 € erhalten die Wohnungsbauprämie von bis zu 70 € pro Jahr.

Jungsparerbonus von 100€

Personen, die bei Vertragsabschluss jünger als 22 Jahre sind, erhalten einen Jungsparerbonus von 100 €.

Das Wichtigste auf einen Blick

 

  • Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Darlehen
  • Bausparvertrag kann auch ohne Darlehen als reiner Sparplan genutzt werden
  • Arbeitnehmersparzulage von 9 % p.a.
  • Wohnungsbauprämie von 10 % p.a.

Was versteht man unter einem Bausparvertrag?

Bausparen ist ein kollektives Zinssparen mit dem Ziel einer zinsgünstigen Finanzierung eines Wohngebäudes, Eigenheims oder einer Eigentumswohung. Das angesparte Kapital und ebenso das Darlehen müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Ausnahmeregelung: Der Antragsteller muss am Ende des Kalenderjahres, indem der Bausparvertrag abgeschlossen wird, jünger als 25 Jahre sein.

Nur dann können Sie über das in der Sparphase angesammelte Kapital frei verfügen und müssen keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.

 

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Wie funktioniert der Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag unterteilt sich in 3 Phasen: Die Sparphase, die Zuteilungsphase und gegebenenfalls die Darlehensphase. Häifig erhällt man bei Verzicht auf das Darlehen einen Bonus in Form höherer Zinsen. Das Darlehen in Anspruch zu nehmen lohnt sich dagegen nur, wenn die Zinsen seit Beginn des Vertrags gestiegen sind und Sie sich mit dem Bausparvertrag einen Zinsvorteil verschaffen können.

Für wen ist der Bausparvertrag geeignet?

 

Der Bausparvertrag eignet sich für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen nur, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Förderungen haben und unter 22 Jahren sind.

Nur dann ist die Summe aus staatlichen Förderungen und Jungsparer Boni größer als die Gebühren.

 

 

Erhalte ich staatliche Förderungen?

Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Einkommensgrenzen liegt. 

Arbeitnehmersparzulage

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen für Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 17.900€ (Single) bzw. 35.800€ (Verheiratet) haben. 

Aktuell erhält der Sparer 9 % auf 470,00 € (Single) und 9 % auf 940,00 € (Verheiratet) pro Jahr.

 

 

 

 

 

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie will der Staat den Bau neuer Immobilien finanzieren. Als Single erhalten Sie max. 70 € pro Jahr, wenn Sie verheiratet sind max. 140 €. Außerdem gelten die Einkommensgrenzen von 35.000 € als Single und von 75.000 €, wenn Sie verheiratet sind.

 

 

Welchen Betrag sollte ich monatlich einzahlen?

 

Die Berechnung der monatlichen Einzahlung gestaltet sich sehr einfach. Sie müssen lediglich den jährlichen maximal geförderten Sparbeitrag (Wohnungsbauprämie+Arbeitnehmersparzulage) addieren und danach durch 12 Monate teilen.

 

Rechnung: Single Maximalbetrag Wohnungsbauprämie 700€ + Arbeitnehmersparzulage 470€ = 1170€

1170€/12 Monate = 97,5€.

Um von der maximalen staatlichen Förderung zu profitieren müssen Sie monatlich 97,50€ einzahlen.

Welche Bausparsumme ist sinnvoll?

Beim Abschluss des Bausparvertrags als reines Sparprodukt (Darlehensphase wird nicht genutzt), ist es wichtig, dass Sie die Höhe der Bausparsumme so gering wie möglich halten. Die Abschlussgebühr wird anhand der Bausparsumme berechnet, somit geht mit einer geringen Bausparsumme eine geringere Abschlussgebühr einher.

Bei der Schwäbisch Hall beträgt die niedrigste Bausparsumme 10.000 €. Das bedeutet, dass Sie selbst 5.000 € ansparen und anschließend ein Darlehen von 5.000 € in Anspruch nehmen können. Die Abschlussgebühr beträgt 1 % der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 10.000 € ergibt sich eine Abschlussgebühr von 100,00 €.

Vermögenswirksame Leistungen – Macht ein Bausparvertrag noch Sinn?

Der Bausparvertrag ist eine tolle Sparform für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen, wenn Sie:

  • Jünger als 22 Jahre alt sind (Jungsparerbonus von ca. 100 €)
  • Anspruch auf alle staatlichen Förderungen haben

Hierbei ist die Betrachtung Ihrer aktuellen persönlichen Situation sehr wichtig, da sich ein Abschluss nur dann lohnt, wenn Sie mehrere Jahre von den staatlichen Förderungen profitieren können.

Ist der Bausparvertrag die richtige Anlageform für meine Vermögenswirksamen Leistungen?

Der Anlagenvergleich hilft Ihnen dabei, die richtige Anlageform für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen zu finden und diese bequem von Zuhause zu beantragen. Wählen Sie bequem zwischen dem VL-Bausparvertrag, dem VL-Fondssparplan sowie dem einfachen Kontensparvertrag. Finden auch Sie die richtige Anlageform. Jetzt vergleichen!

Ein Sparplan.

Wohnungsbauprämie.

Arbeitnehmersparzulage.

Laufzeit von 7 Jahren und den vollen staatlichen Förderungen

Sie können Ihre Vermögenswirksamen Leistungen Monat für Monat in einen Bausparvertrag anlegen und so nach und nach Vermögen aufbauen. Die monatlichen Einzahlungen können durch private Zuzahlungen ergänzt werden, um von den vollen Förderungen zu profitieren. Die Grafik rechts zeigt eine durchschnittliche Entwicklung mit monatlichen Einzahlungen von 82 € (40 € VL, 42 € private Zuzahlung).

Sarah (20) legt Ihre VL in Höhe von 40 € monatlich in einem Bausparvertrag an. Um höhere staatliche Förderungen zu erhalten, stockt sie die monatlichen Zahlungen selbst auf 82 € auf. Mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und dem Jungsparerbonus kann sie automatisiert 7317 € innerhalb von 7 Jahren mit Ihren VL ansparen.

Ich zahle nun schon seit über einem Jahr in meinen Bausparvertrag ein und habe mir dadurch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage vom letzten Jahr gesichert. Da ich noch unter 22 Jahre alt bin, habe ich den Jungsparerbonus im Wert von 100€ erhalten.
Ich war positiv überrascht, wie gut und einfach das Prozedere mit VL-Investing ablief. Die Website ist klar und verständlich aufgebaut und so konnte ich die best passendste Anlageform für mich heraussuchen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass ich alles bequem von zu Hause aus abgeschlossen habe. Ich konnte mir so in Ruhe Gedanken dazu machen und mir meine eigene Meinung bilden.
Für weitere Fragen standen mir Herr Oberhofer und Herr Both zur Seite und konnten diese mit mir verständlich klären.
Ich bin begeistert von VL-Investing und kann nur jedem ans Herz legen, sich auf
vl-investing.dezu informieren.

Sarah-Marie

Auszubildende

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einem Bausparvertrag?

Bausparen ist ein kollektives Zinssparen mit dem Ziel einer zinsgünstigen Finanzierung eines Wohngebäudes, Eigenheims oder einer Eigentumswohung. Das angesparte Kapital und ebenso das Darlehen müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Ausnahmeregelung: Der Antragsteller muss am Ende des Kalenderjahres, indem der Bausparvertrag abgeschlossen wird, jünger als 25 Jahre sein.

Nur dann können Sie über das in der Sparphase angesammelte Kapital frei verfügen und müssen keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.

Für wen ist ein Bausparvertrag geeignet?

Der Bausparvertrag eignet sich für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen nur, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Förderungen haben und unter 22 Jahren sind.

Nur dann ist die Summe aus staatlichen Förderungen und Jungsparer Boni größer als die Gebühren.

Wann kann ich über das angesparte Kapital verfügen? (Sperrfrist)
Beim VL-Bausparvertrag spricht man von der sogenannten Sperrfrist. Die Sperrfrist beginnt immer rückwirkend zum 01.01. und dauert 7 Jahre lang. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie frei über Ihr Geld verfügen.
Auf welchen Betrag sollte ich die Förderung von meinem AG aufstocken?

Die Berechnung der monatlichen Einzahlung gestaltet sich sehr einfach. Sie müssen lediglich den jährlichen maximal geförderten Sparbeitrag (Wohnungsbauprämie+Arbeitnehmersparzulage) addieren und danach durch 12 Monate teilen.

 

Rechnung: Single Maximalbetrag Wohnungsbauprämie 700 € + Arbeitnehmersparzulage 470 € = 1170 €

1170 € / 12 Monate = 97,5 €.

Um von der maximalen staatlichen Förderung zu profitieren müssen Sie monatlich 97,50 € einzahlen.

Kann ich gleichzeitig von der staatlichen Förderung vom Fondssparplan und Bausparvertrag profitieren?

Ja, Sie können sowohl von der staatlichen Förderung des Bausparvertrages, als auch von der staatlichen Förderung des Fondssparplans profitieren. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Wo beantrage ich die staatlichen Förderungen?
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist beim zuständigen Finanzamt mit der Steuererklärung zu beantragen.

 

Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie wird ebenfalls jährlich für das vergangene Kalenderjahr bei der Bausparkasse beantragt. 

 

Wie hoch sind die staatlichen Förderungen?
Bausparvertrag:
1. Arbeitnehmersparzulage:
9 % von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 9 % von 470 € (Single) / 940 € (Verheiratet).
 
2. Wohnungsbauprämie
10 % von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 10 % von 700 € (Single) / 1400 € (Verheiratet).
Kann ich den Bausparvertrag als reinen Sparvertrag nutzen?
Ja! In der Zuteilungsphase können Sie sich entweder für oder gegen ein Darlehen entscheiden. Wenn Sie sich für einen Bausparvertrag entscheiden, sollte das nur aus dem Grund sein, dass Sie die staatlichen Förderungen einsammeln wollen.
Wählen Sie eine niedrige Bausparsumme, denn dadurch können unnötig hohe Kosten vermieden werden.
Welche Bausparsumme ist sinnvoll?

Beim Abschluss des Bausparvertrags als reines Sparprodukt (Darlehensphase wird nicht genutzt), ist es wichtig, dass Sie die Höhe der Bausparsumme so gering wie möglich halten. Die Abschlussgebühr wird anhand der Bausparsumme berechnet, somit geht mit einer geringen Bausparsumme eine geringere Abschlussgebühr einher.

Bei der Schwäbisch Hall beträgt die niedrigste Bausparsumme 10.000 €. Das bedeutet, dass Sie selbst 5.000 € ansparen und anschließend ein Darlehen von 5.000 € in Anspruch nehmen können. Die Abschlussgebühr beträgt 1 % der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 10.000 € ergibt sich eine Abschlussgebühr von 100,00 €.